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CND ENTSCHEIDUNGEN ZU WHO-VORSCHLÄGEN: NEUBEWERTUNG VON CANNABIS

BRANCHENVERBAND CANNABISWIRTSCHAFT E.V. (BVCW) BEGRÜSST DIE HERAUSNAHME VON CANNABIS AUS ANLAGE 4 DER INTERNATIONALEN SUCHTSTOFFABKOMMEN
Wissenschaftliche Sicht der WHO auf Cannabis sollte die zukünftige politische Debatte in Deutschland und Europa bestimmen

 

02.12.2020 – (Berlin) Auf der heutigen Tagung des CND (Commission on Narcotic Drugs – 02.-04.12. in Wien) wurde Cannabis aus der Anlage 4 der internationalen Suchtstoffabkommen herausgenommen. Damit kann der Umgang mit Cannabis vereinfacht werden. Andere Anträge zur Neubewertung von Cannabis und Cannabinoiden wurden abgelehnt oder nicht mehr behandelt.

Hierzu erklärt der Geschäftsführer des Branchenverband Cannabiswirtschaft, Jürgen Neumeyer, in einem ersten Statement:

Mit Annahme der Empfehlung 5.1 der WHO wird Cannabis von Anlage 4 auf Anlage 1 des internationalen Suchtstoffabkommens herunter gestuft. Dieser ehemalige Status eines „generell nicht verkehrsfähigen Suchtmittels“ führt nun zu einer vereinfachten Verkehrsfähigkeit von Cannabis. Die Anerkennung des therapeutischen Nutzens von Cannabis dürfte sich damit durchgesetzt haben. Dies ist auch ein wichtiger Schritt für die Umsetzung von wissenschaftlichen Erkenntnissen in vielen Nationalstaaten.

Nach diesem internationalen Impuls erwarten wir weltweit Erleichterungen im Umgang mit Medizinalcannabis. Dies begrüßen wir sehr, da Importeure, Anbauer und Distributoren in Zukunft mit weniger bürokratischen Hürden rechnen können. Die Annahme der weiteren WHO-Vorschläge wäre noch besser gewesen. Trotzdem bleibt die heutige Entscheidung ein deutlicher Schritt der internationalen Deregulierung gegenüber Cannabis insgesamt.“ so Neumeyer weiter.

„Sehr bedauerlich bleibt, dass die Klarstellungen gegenüber Cannabis-Extrakten und -Tinkturen sowie gegenüber Nutzhanf und CBD nicht angenommen wurden. Wir halten an den wissenschaftlichen Erkenntnissen der WHO fest und blicken zuversichtlich auf die noch ausstehende Behandlung des Vorschlags 5.0 der WHO, in der explizit festgehalten werden soll, dass „Zubereitungen, die als reines Cannabidiol gelten, [..] nicht in die Übereinkommen aufgenommen werden [sollen]”. Die wissenschaftliche Sicht auf Cannabis und Cannabinoide, wie sie von der WHO vertreten wird, hat sich leider noch nicht weltweit durchgesetzt. Diese bleiben uns in der Debatte aber erhalten. Hier sind weiterhin dicke Bretter zu bohren.

Zusammen mit dem jüngsten EuGH Urteil sollten uns die wissenschaftlichen Vorgaben der WHO in politischen Diskussionen in Deutschland und auch Europa leiten“, so Jürgen Neumeyer abschließend. 

Die Zusammenstellung der WHO-Empfehlungen und die Ergebnisse der Abstimmung erhalten sie hier.

Die Abstimmung erfolgte nach einer unabhängigen wissenschaftlichen Bewertung durch einige der weltweit führenden Experten, die von der WHO in den Jahren 2017-2018 einberufen wurde und in der wissenschaftliche Erkenntnisse zu Cannabis aus allen Teilen der Welt überprüft wurden.

Aussagen der WHO zum Thema hat der BvCW auch hier zusammengestellt.