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BRANCHENVERBAND CANNABISWIRTSCHAFT E.V. (I.G.) – MEDIZINALCANNABIS: GLEICHBEHANDLUNG VON PRIVAT-VERSICHERTEN CANNABISPATIENTEN UND SELBSTZAHLERN GEGENÜBER GESETZLICH VERSICHERTEN
MEDIZINISCHES CANNABIS SOLL FÜR SELBSTZAHLER UND PRIVATPATIENTEN NACH DEN GLEICHEN STANDARDS BERECHNET WERDEN WIE BEI KASSENPATIENTEN.

14.04.2020 – (Berlin) Nach der Einigung zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf eine neue Preisbildung für die Abgabe und die Zubereitung bei medizinischem Cannabis, forderte der BvCW Bundesminister Spahn und Bundesminister Altmaier auf, Cannabispatienten, die Selbstzahler sind oder diese Leistung freiwillig von Ihrer Privaten Krankenkasse erhalten den gesetzlich Versicherten Cannabispatienten gleichzustellen. Hierzu sollte die Arzneimittelpreisverordnung (AmPreisV) durch die Verordnungsgeber (BM Gesundheit und BM Wirtschaft) entsprechend angepasst werden.

Dieser Schritt ist eine notwendige und logische Gleichbehandlung und entlastet vor allem selbstzahlende Cannabispatienten sowie die privaten Krankenversicherer, die diese Leistungen freiwillig erbringen. Das gehört zur Fairness in der Cannabismedizin“, so Dr. Armin Prasch, Vizepräsident des BvCW.

Nach Umfragen und Hochrechnungen des Branchenverbands Cannabiswirtschaft e.V. wären damit geschätzte 20-25 % aller Cannabispatienten betroffen, die ihre Leistungen nicht durch die gesetzlichen Krankenkassen bekommen.

 

Das vollständige Schreiben an die Bundesminister sehen Sie als PDF-Datei hier.
Die Pressemitteilung finden Sie als PDF-Datei hier.