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Cannabiswirtschaft fordert neues Reinheitsgebot und legt ersten Qualitätskatalog für Cannabis als Genussmittel vor
Gesundheits- und Verbraucherschutz im Fokus: Erfolgreich gegen den Schwarzmarkt durch kontrollierte und höchste Qualität

Berlin, 02.02.2023: Einer der erheblichen Vorteile eines legalen Verkaufs von Cannabis als Genussmittel ist, dass die Produktqualität umfassend kontrolliert werden kann. Somit werden erhebliche Gesundheitsgefahren, beispielsweise durch Streckmittel und synthetische Zusatzstoffe, vermieden und die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher geschützt.

Der Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW) hat hierzu nun ein neues “Reinheitsgebot” mit konkreten Qualitätsstandards vorgeschlagen. Somit werden sowohl Produkteigenschaften wie Reinheit und Wirkstoffgehalt, Produktions- und Weiterverarbeitungsverfahren sowie die erforderlichen Prüfverfahren definiert. Hierbei spielen selbstverständlich auch Fragen wie z. B. Pestizid- und Schwermetallbelastungen, Mikrobiologie und Wasseraktivität eine Rolle.

Dirk Heitepriem, Fachbereichskoordinator für Genussmittelregulierung und Vize-Präsident des BvCW, macht hierzu deutlich:
Nur mit höchster und kontrollierter Qualität können wir erfolgreich den illegalen Markt zurückdrängen und damit die Ziele der Bundesregierung zum Gesundheits- und Jugendschutz erreichen. Um dies umzusetzen hat sich die Cannabiswirtschaft in Deutschland mit Experten aus Anbau-, Labor- und Lebensmittel-Kontrolle zusammen gesetzt und erste Vorschläge für umfassende Qualitätsanforderungen für Cannabis als Genussmittel vorgelegt. Dies ist für Deutschland der erste öffentliche Entwurf für bundesweite Qualitätsstandards von Genusscannabis. Wissenschaftliche Erkenntnisse, einschlägige, auch mit anderen Genussprodukten erprobte Verfahren und Standards, wurden dabei zu Rate gezogen und eingebracht.

Jürgen Neumeyer, Geschäftsführer des BvCW ergänzt:
“Mit unseren Qualitätsanforderungen schlagen wir ein Reinheitsgebot für Genusscannabis vor. Die von uns erarbeiteten Standards, Maßnahmen, Kontrollen und Grenzwerte orientieren sich an engen, erprobten Kriterien und praktizierten Verordnungen. Sie dienen als mögliche Richtschnur für die Qualitätskontrolle von Genusscannabis mit einer kommenden Regulierung. Wichtig ist eine deutschlandweit einheitliche Umsetzung und kein regionaler Flickenteppich, wie beispielsweise beim Medizinalcannabis oder bei CBD-Produkten. Die praktikable Umsetzung für Start-Ups und kleine Produktions- und Weiterverarbeitungsbetriebe muss dabei berücksichtigt werden. Um als Cannabiswirtschaft künftig gegenüber dem Schwarzmarkt sinnvoll konkurrieren zu können, ist die Qualitätsgarantie – neben Preisgestaltung, Produktvielfalt und Verfügbarkeit – ein wesentliches Alleinstellungsmerkmal.”

Der BvCW steht allen beteiligten Akteuren gerne zum Austausch bereit.

Das Positionspapier “Qualitätsanforderungen an Cannabis zu Genusszwecken” finden Sie hier. Für Medizinalcannabis gelten weiterhin die noch höheren pharmazeutischen Standards (insbesondere GMP).

Weitere Dokumente der Cannabiswirtschaft zur Regulierungsdiskussion bei Genusscannabis:
ELEMENTE Band 27: Positionspapier Eigenanbau von Cannabis als Genussmittel
ELEMENTE Band 26: Positionspapier Track & Trace
ELEMENTE Band 25: Synopse von Verbandspositionierungen
ELEMENTE Band 24: Positionspapier zu Lieferketten und Produktionsbedingungen
ELEMENTE Band 23: Positionspapier zu Prävention & Risikominimierung
ELEMENTE Band 22: Cannabisregulierung – Sammlung von Fehlern und Erkenntnissen aus anderen Ländern
ELEMENTE Band 20: Eckpunktepapier zur Genussmittelregulierung  – Auf dem Weg zu einer deutschen Cannabis-Agenda

Einen Überblick über die ELEMENTE-Schriftenreihe finden Sie hier.