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Cannabiswirtschaft fordert Regelungen zum legalen Eigenanbau
Vorbild sind privates Bierbrauen und Tabakanbau, auch Anbauclubs könnten ermöglicht werden

 

Berlin, 27.09.2022 – Im Rahmen der kommenden Regulierung von Cannabis als Genussmittel muss auch eine Lösung für den privaten Eigenanbau gefunden werden. Dieser ist aktuell illegal. In der Praxis ist der derzeit illegale Eigenanbau dennoch keine Seltenheit, um eine kostengünstige Versorgung des Eigenbedarfs als Genussmittel zu sichern. Zugleich sind sie somit unabhängig vom Schwarzmarkt und geschützt vor dessen Gesundheitsgefahren, insbesondere vor gefährlichen Streckmittel und Beimengungen.

Der Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW) hat sich nun in einem Positionspapier hierzu für das Recht auf den legalen privaten Eigenanbau positioniert. Als Orientierung hierzu könne das Bierbrauen oder der Tabakanbau dienen. Aktuell darf, nach einer Anmeldung beim Zoll, bis zu 200 Liter Bier pro Jahr für den privaten Eigenbedarf gebraut werden. Beim Tabak hat sich eine Begrenzung auf 100 Pflanzen (ohne Anmeldung) in der Praxis etabliert. Die Weinherstellung für den privaten Eigenbedarf ist ebenfalls genehmigungsfrei. Die Produkte dürfen nicht weiter veräußert werden.

Mit diesem Vorschlag wollen wir dazu beitragen, anstelle der sinnlosen Kriminalisierung von Privatpersonen eine sinnvolle Regulierung zu etablieren und eine moderne Präventionspolitik weiter voranzutreiben. Hierzu schlagen wir eine Obergrenze von 6 Pflanzen pro erwachsener Person und eine digitale Anmeldung beim Zoll zum Zwecke der Datenerhebung vor”, so Benjamin Patock, Fachbereichskoordinator für Technik, Handel & Dienstleistungen beim BvCW. In diesem Rahmen soll der Anbau steuerfrei erfolgen. Bei Überschreitung des Rahmens sollen die Regeln des gewerblichen Anbaus gelten, für den voraussichtlich eine Lizenz erforderlich sein wird.

Wir stimmen mit den Drogen- und Suchthilfeverbänden überein, dass auch die Gestattung von eingetragenen Anbauvereinen erlaubt werden soll. Saatgut und Stecklinge für THC-haltiges Cannabis sollen hierzu in den kommenden Fachgeschäften verkauft werden. Es ist nicht zu erwarten, dass sich Privatpersonen im Rahmen der Selbstversorgung mit Streckmitteln schädigen werden. Daher kann in diesen Ausnahmefällen auf Qualitätskontrollen verzichtet werden”, ergänzt Dirk Heitepriem, Vize-Präsident und Fachbereichskoordinator Genussmittelregulierung beim BvCW.

Die Positionierung des BvCW zum Eigenanbaus finden Sie hier.

Weitere Dokumente zur Regulierungsdiskussion:
ELEMENTE Band 26: Positionspapier Track-Trace
ELEMENTE Band 25: Synopse von Verbandspositionierungen
ELEMENTE Band 24: Positionspapier zu Lieferketten und Produktionsbedingungen

ELEMENTE Band 23: Positionspapier zu Prävention & Risikominimierung
ELEMENTE Band 22: Cannabisregulierung – Sammlung von Fehlern und Erkenntnissen aus anderen Ländern
ELEMENTE Band 20: Eckpunktepapier zur Genussmittelregulierung  – Auf dem Weg zu einer deutschen Cannabis-Agenda