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NUTZHANF: BVCW BEGRÜSST GEMEINSAMEN VORSTOSS VON LINKEN & BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN IM BUNDESTag
WETTBEWERBSNACHTEILE FÜR DIE NUTZHANF- UND CBD-WIRTSCHAFTSKETTE KÖNNTEN NACH DER BUNDESTAGSWAHL ABGEBAUT WERDEN

 

19.01.2021 – (Berlin) Als Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW) begrüßen wir den gemeinsamen Antrag zur Nutzung der Potenziale von Nutzhanf durch die  Bundestagsfraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen. Federführend betreuen die MdBs Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) und Harald Ebner (Bündnis 90/Die Grünen) den gemeinsamen Antrag.

Der Antrag enthält wichtige Punkte und Forderungen, unter anderem:

  1. Die Herausnahme von Nutzhanf aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) – Das ist richtig, da Nutzhanf im Wesentlichen ein Agrarrohstoff ist und kein Betäubungsmittel. Anstrengungen, aus Nutzhanf Betäubungsmittel herzustellen, wären wirtschaftlich unsinnig.
  2. Die (Wieder-)Anhebung des THC-Grenzwertes bei Nutzhanf auf 0,6% THC. Dies würde eine notwendige Erweiterung der im Anbau verwendbaren Sorten darstellen. Zudem würden damit die Möglichkeiten für spezialisierte Züchtungen (z. B. für Faserhanf & Phytopharmaka) deutlich erweitert. Langfristig strebt der BvCW eine Anpassung des Grenzwerts in Deutschland und Europa in Richtung der internationalen Praxis und somit einen Grenzwert von mindestens 1% THC für Nutzhanf an.
  3. Produkte mit natürlich vorkommenden CBD-Gehalt sollen nicht als sog. „Neuartiges Lebensmittel“ betrachtet werden. Als Branchenverband unterstützen wir diese Forderung zur Umsetzung und haben dazu kürzlich die Erarbeitung von Grenzwerten vorgeschlagen.
  4. Der Abbau von unnötigen bürokratischen & realen Hürden in der Nutzhanfwirtschaft. Dazu gehören z. B. überkommene Meldeverpflichtungen beim Anbau von EU-zertifizierten Hanfsorten genauso wie Auflagen zur Vernichtung ganzer Ernten selbst bei minimaler witterungs- und klimabedingter Überschreitung des 0,2% THC Grenzwertes.
  5. Der Aufbau einer sinnvollen Forschungsförderung beim Nutzhanf. Dies sollte Thema in den nächsten Haushaltsverhandlungen sein. Als schnell nachwachsender Rohstoff, bewährter Bodenreiniger oder als sinnvolle Zwischenfrucht sollte auch unter Klimaschutz-Aspekten die Forschungsförderung für Sorten, Anbautechniken, Verarbeitungsmöglichkeiten (inkl. Maschinenentwicklung) umgehend vorangetrieben werden. Nutzhanf kann in etlichen Agrarbereichen als sinnvolle Alternative eingesetzt werden und sollte entsprechend staatlich unterstützt werden (Wirtschafts- & Forschungsförderung).

BvCW-Vizepräsident Marijn Roersch van der Hoogte erklärt hierzu:

“Der Antrag ist ökologisch wie ökonomisch sinnvoll und notwendig. Die Umsetzung könnte ein wichtiger Meilenstein zur Förderung von Nachhaltigkeit, Bürokratieabbau sowie transparenten und klaren Regeln in der Nutzhanf-Wirtschaftskette werden.”

Zur politischen Einschätzung des vorgelegten Antrages erklärt der Geschäftsführer des Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V., Jürgen Neumeyer:

“Die Initiative der Bundestagsfraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen freut uns doppelt: Einerseits bringt sie notwendige und wichtige Verbesserungsvorschläge für  das Thema Nutzhanf wieder auf die Agenda, andererseits sind durch die eindeutigen Positionierungen der beiden Fraktionen bereits mögliche Eckpunkte für die im Herbst anstehenden Koalitionsverhandlungen gelegt. Das kann der Cannabiswirtschaft helfen.”

 

 

Den Antrag der beiden Fraktionen finden Sie hier.
Die Positionierung des BvCW zu CBD finden Sie hier.

Ein Pressebild von BvCW-Vizepräsident Marijn Roersch van der Hoogte finden Sie hier.
Ein Pressebild von BvCW-Geschäftsführer Jürgen Neumeyer finden Sie hier.